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Bedeutende WissenschaftlerInnen aus Europa und anderen Teilen der Welt bilden den "Internationalen Arbeitskreis Strafrecht (IAK)". Dieser Forschungsverbund ging im Jahr 2020 aus dem "Europäischen Arbeitskreis zu rechtlichen Initiativen gegen organisierte Kriminalität (EAK+)" hervor. Ziel dieses Arbeitskreises war es, die Strafrechtsentwicklung in Europa und in anderen Teilen der Welt in Bezug auf die rechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten darzustellen und zu vergleichen. Aus den Forschungen der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sind bisher vier umfangreiche Veröffentlichungen von Landesberichten mit jeweils einem rechtsvergleichendem Querschnitt hervorgegangen (Zu den Veröffentlichungen). Die Ergebnisse eines der umfangreichsten Projekte des EAK+ zu Jurisdiktionskonflikten wurden in einer Datenbank (s.u.) aufgearbeitet.

In den letzten Jahren hat der Verbund seine Forschungen auch auf andere Gebiete ausgedehnt, weshalb im Jahr 2021 der EAK+ in den IAK umbenannt wurde. Damit ist allein eine thematische Ausweitung ohne regionale und personelle Umstrukturierung verbunden.

Zuletzt wurde vom IAK das Projekt "Die Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen" bearbeitet und Teile der Ergebnisse werden in einer Datenbank der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht (s.u.).

Das Projekt "Jurisdiktionskonflikte bei grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität - Ein Rechtsvergleich zum Internationalen Strafrecht" beinhaltet die Erarbeitung einer Datenbank, die Sie hier benutzen können. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) durchgeführt.

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Das Projekt "Die Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen" beinhaltet die Erarbeitung einer Datenbank, die Sie hier benutzen können.

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